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16.2.2024 Da wir ohnehin in Rastede gewesen sind, habe ich Herrn zum Buttel ganz einfach aufgesucht und mit der Zeichnung aus meinen Unterlagen konfrontiert. Habe ihm erzählt, dass ich bereits bei dem Nachbarn gewesen bin, er Bestätigt mir, dass der Enno, so heißt, der gute Nachbar, krasse Vorstellungen hat. Der wird nicht verkaufen. Die Flurstücke neben an sollen bereits der Stadt Rastede gehören. Dort soll bereits Windkraft in der Planung sein. Ein in der Nähe wohnen sollende Bauer Rüppgen oder ähnlich soll Flächen gepachtet haben.
15.2.24 Birkenstr.101 Rastede


Dieses 360° - Foto zeigt die Flurstücke vom Huntorfer Damm von Pos. 1
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8.2.24
Auszug aus dem Dokument Vorlage
Die Endfassung sieht die Ausweisung von rund 391 Hektar Sonderbauflächen mit
der Zweckbestimmung „Windenergie“ vor, die sich auf folgende Teilbereiche aufteilen:
Teilbereich 1 – Lehmden/ Liethe: ca. 94 Hektar
Teilbereich 2+3 – Wapeldorf Nord & Süd: ca. 23 Hektar
Teilbereich 4 – Lehmdermoor ca. 42 Hektar
Teilbereich 5 – Geestrandtief ca. 18 Hektar
Teilbereich 8 – Ipwegermoor ca. 213 Hektar
Damit kann festgestellt werden, dass durch die vorliegende Planung der Windkraft der sogenannte substantielle Raum eingeräumt wird, wie er von der Rechtsprechung und Raumordnung eingefordert wird.
Neben der Darstellung als Sonderbauflächen wird durch textliche Darstellung die sogenannte Konzentrationswirkung erzeugt, wonach die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich des Gemeindegebietes unzulässig ist. Ziel dieser Ausschlusswirkung ist es, außerhalb der durch die Potenzialstudie ermittelten Windparkstandorte keine weiteren nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlagen im Außenbereich zuzulassen. Damit wird der Bau von Windenergieanlagen auf einige Bereiche im Gemeindegebiet gebündelt und das übrige Gemeindegebiet vor allem von Einzelanlagenstandorten freigehalten.
Diese Ausschlusswirkung entfällt mit Ablauf des Jahres 2027. Danach wird die Zulässigkeit von Windenergieanlagen durch das Erreichen oder Nichterreichen von Flächenbeitragswerten auf Landkreisebene gesteuert.
Die vorliegende Planung dient insoweit dem Schutz des Ortsbildes, wirkt der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entgegen und etabliert Vorsorgeabstände, die über das Mindestmaß des § 249 BauGB hinausgehen.
Ohne diese Vorsorgeabstände sind Windenergieanlagen im Abstand von 2 H (zweifache Anlagenhöhe, ca. 400 m gemäß aktuellem technischen Stand der Anlagen) zulässig, während durch die vorliegende Flächennutzungsplanung ein Abstand von 520 m zur Rotorspitze beziehungsweise ca. 600 m zum Mastfuß eingehalten werden muss.
Anlage_01_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_02_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_03_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_04_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_05_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_06_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_07_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_08_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_09_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_10_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_11_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_12_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_13_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_14_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_15_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_16_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_18_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Anlage_19_zu_Vorlage_2023_214.pdf
Auszug Anlage 10 FS 97/2
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7.2.24 hab zum Buttel gerade erreicht und auf weiteres Wissen angesprochen. Er sitzt selbst im Bauausschuss der Gemeinde Rastede, habe ihn auf meine Recherche betreffs Lage Birkenstraße angesprochen worauf er mir versichert, dass diese zum LK Ammerland gehört. Ich sage ihm, dass ich aufgrund meiner Recherche eine Karte aus dem Netz gezogen habe, aus der die Lage eindeutig zum LK Wesermarsch gezeigt ist. Habe ihm die Karte zu mailen versprochen.
Er weiss zu 100%, dass das Gebiet Ipweger Moor für WKA genehmigt worden ist und will mir heute Nachm. weitere Info senden. Vorher will er sich noch die Genehmigung von Seiten der Gemeinde einholen, damit er keine noch nicht öffentlich bekannten Dokumente versendet. Es geht um den Teilbereich 8, Abstandsflächen wurden mit 525 m zur nä.Bebauung festgelegt, sodass sich hieraus kein Problem ergeben kann.
6.2.24 Recherche Projekt Birkenstraße, 26180 Rastede
OBJEKT 444523 │ GRUNDSTÜCK LAND UND FORSTWIRTSCHAFT │ KAUF
rd. 8 ha Grünlandfläche mit einer Teilfläche im Windenergiegebiet "Ipwegermoor"
Birkenstraße (hinter Hausnr.105), 26180 Rastede
Wichtig: Rastede liegt im LK Ammerland, das Flurstück 97/2 liegt im LK Wesermarsch.
Genehmigungsbescheid für 3 WKD LK Ammerland
2023-10-12_WinNiePot_--_Kriterienkatalog.pdf
2023-10-12_WinNiePot_--_Bericht.pdf
Kriterienkatalog 1707226853.pdf




Legende



Auszüge aus FLÄCHENPOTENZIALANALYSE FÜR WINDENERGIE AN LAND IN NIEDERSACHSEN (WINNIEPOT)
2.2.1 Siedlungsabstände Die Schutzabstände zu Gebäuden mit Wohnnutzung wurden analog zur Bundesstudie mit 400 m zu Wohngebäuden im Außenbereich sowie mit 800 m zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzung im Innenbereich angesetzt. Für die Abbildung der Siedlungsflächen im Innenbereich werden zunächst die Flächen der Wohnbebauung sowie die Flächen der gemischten Nutzung (sie02_f, Objektart 41001 und 41006) mit den Ortslagen (sie01_f) des Basis-DLM verschnitten. Dabei dienen die Ortslagen als eine näherungsweise Abbildung des Innenbereichs. Abweichend von der Bundestudie wurden die Wohngebäude im Außenbereich über die Daten des Liegenschaftskatasters/Level-of-Detail (LoD2) über die Gebäudefunktion abgebildet, da hierdurch eine höhere Genauigkeit erzielt wird. Weiterhin wurden die folgenden Siedlungsflächen als Ausschluss festgelegt (Schutzabstände in Klammern):
Industrie- und Gewerbegebiete (300 m)
Sport- und Erholungsgebiete (400 m)
Kliniken und Kurgebiete (750 m)
Forschungs-, Kultur-, Verwaltungs-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen (400 m)
Zusätzlich erfolgt – wie grundsätzlich zu allen Ausschlussflächen – eine Pufferung mit 75 Metern, da die Flächenpotenziale analog zu den Zielmarken des WindBG als Rotor-out-Flächen bestimmt werden (vgl. Abschnitt 1).

Windgeschwindigkeit Die Eignung von Gebieten für die Windenergienutzung ist abhängig von einer gewissen Mindestwindhöffigkeit, die Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ist. Zwar erzielen moderne Windenergieanlagen mit Turmhöhen von 150 m und höher mittlerweile auch an vergleichsweise windschwachen Standorten nennenswerte Erträge, dies jedoch nur zu höheren Stromgestehungskosten. Das Referenzertragsmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gleicht zwar die unterschiedliche Standortgüte weitgehend aus, jedoch außerhalb der Südregion nur bis zu einer Standortgüte von 60 % (EEG 2023, § 36h). Basierend auf einer Auswertung des Anlagenbestands wurde in der Bundesstudie ein Grenzwert von 7,0 m/s in 150 m Höhe festgelegt (Abbildung 6) – etwa 98 % der bundesweiten BestandsWindenergieanlagen sowie 97 % der genehmigten Anlagen (Stand 08/2021) stehen an Standorten mit einer Windgeschwindigkeit von ≥ 7,0 m/s. Für Niedersachsen führt dieser Grenzwert dazu, dass 1,4 % der Landesfläche aufgrund zu geringer Windhöffigkeit als Ausschluss betrachtet werden (Abbildung 6). Datenbasis hierfür ist der Global Wind Atlas, wobei immer zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Windatlanten stark voneinander abweichen können und daher der absolute Zahlenwert nur in Verbindung mit der zugrunde gelegten Datenquelle aussagekräftig ist. Diese Setzung aus der Bundesstudie wurde auch aus Kompatibilitätsgründen übernommen.

Flurstück 97/2

26.1.24 Exposé auf Immowelt angefordert: Hallo Herr zum Buttel, wir hatten bereits über dieses Angebot telefoniert. Es soll für unsere Auftraggeber entgegen Ihrer Einschätzung dennoch interessant sei, insofern ich um die Übermittlung eines Expose´s bitte.
Beste Grüße,
Joachim Nöske
25.1.24 mit Herrn Wagner in der Telco gesprochen der meint, dass es lohnen würde, sich weiter an das Objekt zu hängen wg. mögl. WKA-Nutzung. Ich soll mich nicht abwimmeln lassen 😉.
22.12.2023. Habe Herrn zum Buttel angerufen und auf das Objekt 8 ha angesprochen und gefragt, ob die 5 ha für Fotovoltaik geeignet wären. Und natürlich was mit den 3 ha betreffs Wind Kraftanlagen anbelangt. Er sieht also für die 5 ha. keine große Chance für die Nutzung für PV, weil die Gemeinde Rastede aufgrund der vielen vorhandenen Flächen, vor allem an der A 29 diese Fläche nicht genehmigen wird. Man will nicht zu viele einzelne Fläche im Landkreis wissen. die 3 ha sind risikobehaftet, es kann immerhin sein, dass hier keine Windkraft genehmigt wird. Wir wollen weiter im Dialog bleiben, er meint, es gibt ja immer wieder was Neues.
20.12.23 hab bei Immoscout das Kontaktformular ausgefüllt und warte auf Exposé.
20.12.23 ab# zum Buttel, k.d.
https://www.immobilienscout24.de/expose/147864788#/



20.12.23 Angebot zum Buttel
rd. 8 ha Grünlandfläche mit einer Teilfläche im Windenergiegebiet "Ipwegermoor"
26180 Rastede, Ammerland (Kreis)
210.000 € Kaufpreis
80.000 m² Grundstücksfläche
Vermarktungsart Kauf
NutzungsartLand-/Forstwirtschaft
Provision für Käufer 5,95% des Kaufpreises inkl. MwSt.
Objektbeschreibung:
Hier können Sie eine rd. 8 Hektar große Grünlandfläche in der Gemeinde Rastede, OT Ipwegermoor ankaufen. Die Fläche wird aus einer vorhandenen Hofstellenfläche herausgemessen und verfügt über eine eigene Zuwegung direkt von der Birkenstraße aus. Der hintere Teilbereich der Flächen befindet sich im Plangebiet für Windkraft.
Lage
Die Flächen befinden sich in der Gemeinde Rastede im Ortsteil von Ipwegermoor nur rd. 10 Kilometer von Oldenburg entfernt.
Sonstiges
Diese rd. 8 Hektar Grünland können Sie zu einem Preis von 210.000,- Euro erwerben. Rd. 3 Hektar (im hinteren Bereich) der Flächen befinden sich im Plangebiet für Windkraftanlagen. Aufgrund der möglichen Windkraft, würde jedoch in dem Kaufvertrag eine Wertsicherungsklausel verankert werden. D.H.: Sollte die Windkraft auf diesen Flächen möglich sein, so würde dann nochmals ein zu verhandelnder Abschlagsbetrag fällig.
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Thema: Photovoltaik / 05:04



